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Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)

Einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jede verantwortliche Stelle abschließen, die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten lässt.

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Ab dem 25. Mai 2018 sollten Sie eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen, wenn wir für Sie personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO verarbeiten, speichern oder darauf Zugriff haben.

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Einfacher gesagt: Sie sind als Unternehmer für die Daten Ihrer Kunden verantwortlich. Übergeben Sie diese an einen Auftragverarbeiter – also uns –, sollten Sie die Rechte und Pflichten beider Parteien in einem AVV regeln. Die Vorgaben der DSGVO zur Rechenschaftspflicht und gemeinsamen Haftung lassen sich so von beiden Seiten besser erfüllen.

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Bitte nutzen Sie unser kostenloses Muster für einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit der clauss markisen Projekt GmbH.

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So schließen Sie den Vertrag ab:

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  • Laden Sie unsere kostenlose Mustervorlage für einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag herunter

  • Tragen Sie Ihre Daten in die ausfüllbaren Felder im PDF ein bzw. überschreiben Sie die vorausgefüllten Daten

  • Unterschreiben Sie den Vertrag

  • Senden Sie den Vertrag anschließend eingescannt per E-Mail an info(at)clauss-markisen.de oder per Post an:
    clauss markisen Projekt GmbH
    Sindelfinger Straße 21
    70771 Leinfelden-Echterdingen

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